Rückverrechnung

Physiotherapie

Nach Beendigung der Therapie haben Sie die Möglichkeit die entstandenen Kosten mit Ihrer gesetzlichen Gesundheitsversicherung (ÖGK, BVA, EB, SVS, KFA, usw.)  rückzuverrechnen. Je nach Versicherungsträger bekommen Sie einen bestimmten Anteil rückerstattet. Bei bestehen einer privaten Kranken- oder Unfallversicherung werden je nach Tarif bis zu 100 Prozent der Kosten übernommen. Voraussetzung für eine Rückverrechnung ist eine für die Therapie gültige Überweisung von Ihrem Hausarzt oder Facharzt. Je nach Überweisung (z.B.: Therapieverlängerung, Kasse, Tarif) und Behandlung kann eine chefärztliche Bewilligung notwendig sein. Wir übernehmen diese gern für Sie. Die aktuellen Rückerstattungssätze erfahren Sie bei Ihrer Kasse sowie bei uns.

Logopädie

Sie können bei mir als Wahllogopädin in Anspruch genommene Therapieeinheiten mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse refundieren. Hierfür ist eine Überweisung vom Facharzt sowie eine chefärztliche Bewilligung der verordneten Einheiten notwendig. Nach Abschluss der Therapie muss der Sozialversicherungsanstalt die detaillierte Originalrechnung zusammen mit der bewilligten ärztlichen Verordnung vorgelegt werden. Der Rückerstattungssatz ist ein prozentueller Anteil des von Ihrer Krankenkasse festgelegten Tarifes. Die aktuellen Rückersattungssätze erfahren Sie bei Ihrer Kasse sowie bei uns. Etwaige private Zusatzversicherungen übernehmen je nach Tarif bis zu 100 Prozent der restlichen Kosten.